Seit einiger Zeit werden Maßnahmen gegen Abo-Fallen und sonstige Abzocke im Internet diskutiert. Ein Ansatz ist die gesetzliche Einführung eines Bestätigungs-Buttons. Nur wenn der Kunde durch klicken eines Buttons in einem gesonderten Fenster bestätigt hat, dass er ein entgeltliches Geschäft tätigt, dann ist dieses auch wirksam. Diese gesetzliche Lösung wird in Frankreich gegen Abo-Fallen, vermeintliche Gratis-Angebote und unseriöse Abzocke parktiziert. In Deutschland wird sie (nur) diskutiert. Warum?
Die Franzosen werden vielleicht sagen „Typisch“! Sie haben auch einen Begriff für die deutsche „Diskussionsfreudigkeit“, der hier sehr passend ist: Querelles d’Allemands! [Erklärung auf Wikipedia]
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
Schluss mit der Abzocke im Internet
Alle wollen den Button – warum kommt er nicht? – Die rasche Umsetzung einer nationalen Button-Lösung zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Damit würden die versteckten Kosten bei unseriösen Internetangeboten sichtbar gemacht und der Abzocke von Verbrauchern durch Abofallen endlich Einhalt geboten. In Frankreich gibt es bereits eine Bestätigungslösung, Kostenfallen sind dort kein Thema.
Erkannt haben es alle Fraktionen, Verbraucherministerin Aigner und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger haben einen nationalen Vorstoß angekündigt, wenn Europa sich nicht bewegt, heute hat die SPD mit einem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag gemacht. „Parteiübergreifend ist man sich einig, dass der Abzocke im Internet endlich Einhalt geboten werden muss. Den Verbrauchern ist nicht zu vermitteln, warum die politisch Verantwortlichen dies dann nicht endlich tun“, sagt vzbv-vorstand Gerd Billen. Der Verweis und das Warten auf Brüssel sind unangebracht.
Nationale Lösung vorrangig
Die Bundesregierung hat es national in der Hand, den Abofallen-Betreibern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Angesichts der Tatsache, dass auf EU-Ebene weder der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission noch der Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters eine entsprechende Regelung zur Bekämpfung von Abo-Fallen vorsehen, ist aus Sicht der Betroffenen der Aufschub einer nationalen Lösung nicht weiter hinzunehmen.
Schaden im Millionenhöhe
Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo abgeschlossen. Anschließend überziehen die Betreiber Betroffene mit einschüchternden Drohbriefen. Nicht Wenige zahlen aus Angst die haltlosen Forderungen. In Deutschland liegt der Schaden jährlich im mehrstelligen Millionenbereich. Seit Jahren gewinnt der vzbv gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu, wie die nicht nachlassenden Beschwerdefälle in der Verbraucherberatung zeigen.
– vzbv, PM 08.07.2010 –
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