Nachdem ein entschiedeneres Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaften gegen Internet-Kriminalität gefordert wurde, sollen nun neue Gesetze das Problem beseitigen: Die Verbraucherzentrale Bundesverband und Computerbild verlagen nach einer Pressemitteilung der vzbv neue Gesetze. Doch kann dies helfen? Wie schon auf dieser Seite unter „Abo-Fallen: Kein Zahlungsanspruch und strafbar – doch das Geschäft blüht weiter!“ (14. Okt. 2008) und nun auch Prof. Dr. Henning Ernst Müller im Beck-blog vom 03.08.2009 ebenso kritisch unter „Betreiber von Abzockseiten im Internet und ihre unlauteren Inkasso-Anwälte – tut sich endlich was?“ ist die Anwendung Strafrechts (Betrug, § 263 StGB) wohl längst möglich.
Dies trifft für die Betreiber der Abo-Fallen zu. Ebenso wohl ggf. auch für die entsprechenden Inkasso-Anwälte. Es fehlen also eher die praktischen Mittel zum Verbraucherschutz; also entweder die Einsatzkräfte und die sachlichen und technischen Mittel. Oder es fehlt der Wille zur Strafverfolgung. Da helfen auch nicht neue Gesetze.
Mittel zur Verfolgung der Abo-Fallen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hätte es ggf. jedoch selbst in der Hand, ein effektivere Vorgehen ggen Abo-Fallen zu erwirken. Hierzu wäre auf das Urteil des OLG Frankfurt, Urteil v. 04.12.2008, Az. 6 U 187/07 bei Telemedicus zu verweisen. So kann der vzbv Unterlassungsklagen durchsetzen. Zudem können durch Verbände zum Verbruacherschutz die entsprechenden Auskünfte angeffordert werden. Doch schließlich könnte eine Abschöpfung der Gewinne erreicht werden. All das ist schon nach der gegenwärtigen Rechtslage möglich, wie das vorbenannte Urteil des OLG Frankfurt zeigte.
Wäre also eigentlich nur ein Gesetz nötig, dass die abgeschöpften Gewinne auch für die Verfolgung weiterer, gleichartiger Verstöße erlaubt.
Und vielleicht auch ein wenig mehr Engagement der Anwaltskammer in der Hochburg der Abo-Fallen-Inkasso-Anwäte …
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
Allianz gegen Internet-Abzocke
– Verbraucherzentrale Bundesverband und Computerbild machen gegen unseriöse Online-Anbieter mobil –
PM 03.08.2009 – Kosten, die bei Verträgen im Internet entstehen, sollten die Nutzer vorher immer separat bestätigen müssen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), um die rasante Ausbreitung so genannter Kostenfallen im Internet zu stoppen. Täglich suchen Betroffene bei den Verbraucherzentralen Rat. „Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen“, so Vorstand Gerd Billen. Einen aktuellen Schutz für Verbraucher bietet eine von der Zeitschrift Computerbild entwickelte Software.
Ob Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software: Mit unzähligen vermeintlichen Gratis-Diensten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in eine Kostenfalle. Viele Verbraucher rechnen nicht damit, für Dienste zahlen zu müssen, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt. Im guten Glauben geben sie ihren Namen und ihre Adresse an – und haben ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt die Rechnung, Beträge von 200 Euro für zwei Jahre sind keine Seltenheit. Wer die unverschämten Rechnungen nicht begleicht, wird mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Das wirkt: Viele Nutzer zahlen aus schierer Angst.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. „Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld“, so Billen. In Frankreich ist dies bereits Gesetz, Kostenfallen sind dort kein Thema. In Deutschland liegt der Schaden im Millionenbereich. Nach Angaben der Computerbild verschickte die Firma Content Services Limited., Betreiber der berüchtigten Abzock-Seite opendownload.de, im April dieses Jahres in einer einzigen Woche 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro. Hat nur jeder Zehnte die Forderung beglichen, bliebe ein Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro, erzielt innerhalb weniger Tage.
Trotz Erfolgen vor Gericht geht Hase und Igel-Spiel weiter
Seit Jahren gewinnt der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen unseriöse Online-Anbieter ein Verfahren nach dem anderen. Trotzdem nimmt die Abzocke weiter zu. Mit geringer Anpassung starten die Betreiber einfach ein neues Angebot. Schärfere Sanktionen gegen die Hintermänner könnten helfen, diesem Hase und Igel-Spiel einen Riegel vorzuschieben. „Anwälte, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden können“, fordert Billen. Auch stünden die Banken in der Pflicht, einschlägig bekannten Anbietern ein Konto zu verweigern.
Software schützt vor Abzock-Seiten
Da Aufklärung und Abmahnungen nicht mehr ausreichen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Zeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt. Eine Hilfe für Internetnutzer bietet jetzt die von Computerbild entwickelte Software „Abzock-Schutz“. „Das kostenlose Programm lässt sich einfach in die Browser Firefox und Internet Explorer integrieren. Es warnt die Internetnutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen“, erklärt Chefredakteur Hans-Martin Burr. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Eine Allianz aus Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt diese Sperrliste ständig weiter. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.
Betroffenen rät der Verbraucherzentrale Bundesverband, Rechnungen nicht zu begleichen und sich im Zweifel an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, ist erfahrungsgemäß äußerst gering. „Das ganze System ist darauf angelegt, die Rechnungsempfänger zu verängstigen und direkt zur Zahlung zu bewegen. An einer gerichtlichen Klärung haben die Anbieter gar kein Interesse“, so Billen. Wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren. Viele Unternehmen sitzen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt.
Für weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der [PM vzbv, 03.08.2009]
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